Grundlagen

Wie lang darf eine Rede sein? Richtwerte je Anlass

Grundlagen · 3. August 2026 · 12 Min. Lesezeit · RedenHilfe Redaktion

Wer wissen will, wie lang eine Trauerrede oder eine Hochzeitsrede sein darf, sucht nach einer Vorschrift. Zeitgrenzen für das Sprechen stehen dort, wo eine Geschäftsordnung oder eine kommunale Satzung sie setzt. Für die Rede bei Trauerfeier, Hochzeit oder Geburtstag bleiben drei andere Größen: die Richtwerte, mit denen RedenHilfe rechnet, das Zeitfenster des Ortes und eine schlichte Umrechnung von Minuten in Wörter. Dieser Beitrag nennt die Richtwerte je Anlass und trennt sie von dem, was tatsächlich in einer Vorschrift steht.

Wo Redezeit geregelt ist — und wo nicht

Im Deutschen Bundestag erfolgen nach § 35 Abs. 1 der Geschäftsordnung „die Dauer der Aussprache und die Verteilung der Redezeit über einen Verhandlungsgegenstand … nach Vereinbarung des Ältestenrates oder auf Beschluss des Bundestages“. Kommt es im Ältestenrat nicht zu einer solchen Vereinbarung oder beschließt der Bundestag nichts anderes, entscheidet der Präsident; dabei soll die Aussprache nicht länger als 60 Minuten betragen und sich die Verteilung der Redezeit am Stärkeverhältnis der Fraktionen orientieren.

§ 35 Abs. 2 knüpft an eine Person und eine Dauer an: Spricht ein Mitglied der Bundesregierung, des Bundesrates oder einer ihrer Beauftragten außerhalb einer vereinbarten oder beschlossenen Verteilung der Redezeit länger als 20 Minuten, kann die Fraktion, die eine abweichende Meinung vortragen lassen will, für einen ihrer Redner eine entsprechende Redezeit verlangen. Und überschreitet ein Mitglied des Bundestages seine Redezeit, so soll ihm der Präsident nach § 35 Abs. 3 nach einmaliger Mahnung das Wort entziehen. Drei Absätze, drei unterschiedliche Verbindlichkeiten: ein Soll, ein Kann, wieder ein Soll.

Für die Rede am Grab, beim Hochzeitsessen oder zum runden Geburtstag gibt es keine vergleichbare Vorschrift. Eine Minutenzahl kann trotzdem im Spiel sein: Die Ahlener Friedhofssatzung nennt eine, sie betrifft aber die Trauerfeier als Ganzes und nicht die Länge Ihres Redebeitrags. Der Abschnitt dazu steht weiter unten.

Was hier Richtwert heißt

Richtwert heißt in diesem Beitrag: eine Vorgabe, mit der RedenHilfe rechnet. Diese Werte stehen im Regelwerk der App — das Sprechtempo je Redetyp, die drei wählbaren Redezeiten, die Hilfetexte des Interviews und die Anteile, mit denen ein Redegerüst das Wortbudget auf die Abschnitte verteilt. Verpflichtend ist davon nichts.

Davon zu trennen sind die Minutenangaben aus § 35 der Geschäftsordnung des Bundestages und aus § 28 Abs. 3 der Ahlener Friedhofssatzung. Das ist geltendes Geschäftsordnungs- beziehungsweise Ortsrecht. Wie streng es gemeint ist, steht jeweils im Wortlaut: § 35 Abs. 1, § 35 Abs. 3 und § 28 Abs. 3 sind als Soll formuliert, § 35 Abs. 2 als Kann.

Der Rahmen für Ihre Rede entsteht damit aus drei Größen: dem Zeitfenster des Ortes, der Zahl der Menschen, die außer Ihnen sprechen, und der Aufmerksamkeit im Raum. Die dritte ist die unbequemste, weil sie sich nicht ansagen lässt.

Richtwerte je Anlass: 3, 5 oder 10 Minuten

RedenHilfe arbeitet mit genau drei Redezeiten: 3, 5 und 10 Minuten. Eine andere Minutenzahl nimmt das Regelwerk nicht an — die Rechnung liefert dann kein Wortbudget, und das Interview weist die Eingabe mit dem Hinweis zurück, dass die Redezeit 3, 5 oder 10 Minuten betragen muss.

Welche der drei üblich ist, sagt in der App der Hilfetext zur Pflichtfrage „Wie lang soll die Rede werden?“. Er lautet je Redetyp:

Mehr sagt das Regelwerk zur Wahl der Dauer nicht. Ob im Einzelfall drei oder zehn Minuten passen, hängt am Ablauf vor Ort, und dafür gibt es keinen hinterlegten Wert — die Fragen dazu stehen weiter unten.

Wortbudget je Redezeit — so rechnet RedenHilfe
RedezeitTrauerrede (110 Wörter je Minute)Hochzeit, Geburtstag, Jubiläum (125 Wörter je Minute)
3 Minuten330 Wörter (297 bis 363)375 Wörter (338 bis 413)
5 Minuten550 Wörter (495 bis 605)625 Wörter (563 bis 688)
10 Minuten1.100 Wörter (990 bis 1.210)1.250 Wörter (1.125 bis 1.375)

Die Zahlen in Klammern sind die Bandbreite von plus/minus 10 Prozent. Innerhalb dieser Spanne gilt ein Entwurf als im Budget, darunter als zu kurz, darüber als zu lang. Wie sich fünf Minuten auf die einzelnen Abschnitte verteilen, steht in Trauzeugenrede in fünf Minuten.

Von Minuten zu Wörtern: die Rechnung

Die Umrechnung hat zwei Faktoren: Redezeit und Sprechtempo. RedenHilfe rechnet bei Trauerreden mit 110 gesprochenen Wörtern je Minute, bei Hochzeits-, Geburtstags- und Jubiläumsreden mit 125. Die Begründung steht im Regelwerk gleich neben dem Wert: Trauerreden werden langsamer gesprochen als Fest- und Geburtstagsreden.

  1. Redezeit festlegen Drei, fünf oder zehn Minuten. Fragen Sie ab, wie viel Zeit der Ablauf hergibt, statt sie zu schätzen.
  2. Mit dem Sprechtempo multiplizieren Fünf Minuten Trauerrede: 5 mal 110 ergibt 550 Wörter. Fünf Minuten Trauzeugenrede: 5 mal 125 ergibt 625 Wörter.
  3. Bandbreite zulassen Plus/minus 10 Prozent. Bei 550 Wörtern sind das 495 bis 605 Wörter.
Drei Schritte vom Termin zur Wortzahl

Dieses Gesamtbudget verteilt das Redegerüst anschließend auf die Abschnitte, jeder mit einem eigenen Anteil. Für eine Trauerrede von fünf Minuten sind das sechs Abschnitte mit diesen Zielwerten:

In der Summe ergibt das wieder die 550 Wörter aus der Tabelle. Der größte Einzelposten sind mit 143 Wörtern die beiden Anekdoten, der kleinste mit 55 Wörtern die Anrede — was auch die Reihenfolge vorgibt, in der man kürzt.

Jeder Abschnitt trägt im Gerüst außerdem einen kurzen Arbeitshinweis. Beim Lebensweg lautet er „Die Stationen in einer geraden Linie, ohne Aufzählungston“, bei den zwei Bildern „Zwei Begebenheiten aus verschiedenen Zeiten, je drei bis vier Sätze“ und beim Abschied „Der Schluss. Kurz halten und dann schweigen“. Wer ohne die App schreibt, hat damit eine brauchbare Gliederung samt Längenvorgabe.

Der Rest ist Messen statt Rechnen. Sprechen Sie den Text einmal stehend und mit Uhr durch: Der gemessene Wert ist Ihr Tempo, der Richtwert war der Startpunkt. Wie Sie Pausen und Atem in den Griff bekommen, steht in Rede vortragen ohne Blackout.

Was den Rahmen wirklich setzt: Zeitfenster und Mitredner

Verbindlich wird eine Zeit dort, wo der Ort sie setzt. Auf einem kommunalen Friedhof steht das in der Friedhofssatzung, und die erlässt jede Gemeinde für ihre eigenen Friedhöfe. Die Ahlener Satzung etwa gilt nach § 1 Abs. 1 für den West-, den Ost-, den Südfriedhof und den Dolberger Friedhof, einschließlich der Trauerhallen. Aus ihr lässt sich nicht auf die Satzung der Nachbargemeinde schließen; maßgeblich ist immer die des Friedhofs, auf dem Ihr Termin stattfindet.

An diesem Beispiel zeigt sich der Bautyp solcher Regeln. § 28 Abs. 1 bestimmt, dass Trauerfeiern „in einem dafür bestimmten Raum (Friedhofskapelle, Trauerhalle), am Grabe oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden“ können. In § 28 Abs. 3 heißt es dann: „Die Trauerfeiern sollen jeweils nicht länger als 30 Minuten dauern. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.“ Und nach § 28 Abs. 4 sind Totengedenkfeiern acht Tage vorher bei der Friedhofsverwaltung zur Zustimmung anzumelden.

Das ist eine Soll-Vorschrift mit ausdrücklichem Ausnahmeweg, kein starres Verbot — und sie regelt die Dauer der Trauerfeier, nicht deren innere Aufteilung. Wie viele Minuten davon auf Ihre Rede entfallen, steht nicht in der Satzung. Fragen Sie deshalb dort nach, wo das Zeitfenster vergeben wird: In Ahlen ist das die Friedhofsverwaltung, über die nach § 28 Abs. 3 auch jede Ausnahme von den 30 Minuten läuft. Lassen Sie sich sagen, was alles in das Fenster hineingehört — Ein- und Auszugsmusik, die Ansprache der Geistlichen oder des Trauerredners, Ihre Rede, weitere Beiträge und je nach Ort der Gang zum Grab.

Was Sie dafür selbst notieren können, bevor Sie den ersten Satz schreiben:

Notieren Sie die Antworten mit Datum und Namen der Person, die sie gegeben hat. Das ist keine Formalie: Wenn am Tag der Feier jemand anderes den Ablauf steuert, ist diese Notiz das Einzige, worauf Sie sich berufen können.

Bei Hochzeit und Geburtstag stellt sich dieselbe Frage, nur richtet sie sich an den Gastgeber und seinen Ablaufplan. Die Rechnung bleibt dieselbe: Vier Gäste mit je zehn Minuten sind vierzig Minuten am Stück, in denen niemand isst. Was bei einer Trauerfeier in den ersten Tagen zu klären ist, steht in Trauerrede halten: Aufbau und Fristen.

Wenn der Entwurf nicht in die Zeit passt

Zu lang und zu kurz sind zwei verschiedene Probleme, und nur eines davon löst sich durch Streichen. Wer von Hand kürzt, hat mit den Zielwerten oben eine Reihenfolge: Wer bei einer fünfminütigen Trauerrede neunzig Wörter zu viel hat, findet sie eher in den zwei Bildern mit ihren 143 Zielwörtern als in der Anrede mit 55. Zu kurz dagegen liegt selten am Text und meist am Material — ein Entwurf mit 380 statt 550 Wörtern wird nicht besser, wenn man ihn mit allgemeinen Sätzen auffüllt.

Genau das tut RedenHilfe in engen Grenzen trotzdem, und es lohnt sich zu wissen, wo diese Grenzen liegen. Liegt ein Entwurf über der Obergrenze, entfernt das Regelwerk Sätze aus dem Abschnitt mit dem größten Überhang, solange dieser noch mehr als zwei Sätze hat. Liegt er unter dem Wortziel, schiebt es Überleitungen nach: höchstens zwei je Abschnitt und nie so weit, dass die Obergrenze überschritten wird. Diese Überleitungen tragen keine Fakten, sie sind im Regelwerk ausdrücklich als inhaltsleer angelegt. Und der Kommentar an der Grenze sagt, warum sie bei zwei endet: Wer mehr braucht, hat zu wenig erzählt.

Erst danach ordnet die Budgetprüfung den Entwurf ein, und zwar in genau drei Werten: zu kurz, zu lang, im Budget. Bei „zu kurz“ nennt der Hinweis die tatsächliche Wortzahl, die für die gewählte Dauer nötige Wortzahl und die Abschnitte mit dem wenigsten Material — das sind die, die unter drei Vierteln ihres Zielwerts bleiben. Er rät dann, die Antworten im Interview zu ergänzen oder eine kürzere Redezeit zu wählen. Bei „zu lang“ nennt er die Wortzahl und die Obergrenze, bei fünf Minuten Trauerrede also die 605 Wörter, und rät zum Kürzen oder zu einer längeren Redezeit. Liegt der Entwurf im Budget, erscheint kein Hinweis. Farben oder eine Rangfolge, welcher der beiden Fälle schwerer wiegt, gibt es nicht.

Dieses Budget rechnet RedenHilfe aus Redezeit und Sprechtempo, sobald beides feststeht: der Anlass und eine der drei zulässigen Redezeiten. Fehlt eine von beiden Angaben, gibt es kein Budget und keine Einordnung — die Prüfung meldet dann schlicht nichts.

Die Angaben dafür kommen aus einem Interview von 28 Fragen bei der Trauerrede, 24 bei der Hochzeits- oder Trauzeugenrede und 22 bei Geburtstag und Jubiläum, jeweils in vier Abschnitten und mit acht Pflichtfragen. Jeder Entwurf ist sichtbar als maschinell erzeugt gekennzeichnet; ohne eingeschalteten Feinschliff verlässt Ihr Text die eigenen Server nicht. Eine Trauerrede kostet 79 Euro, eine Hochzeits- oder Trauzeugenrede 49 Euro, eine Geburtstags- oder Jubiläumsrede 29 Euro, jeweils einmalig und ohne Abo; alle Preise sind Endpreise (§ 3 Abs. 1 PAngV). Ein Zahlungsweg ist noch nicht freigeschaltet, und solange das so ist, kommt über RedenHilfe kein entgeltlicher Vertrag zustande — bis dahin führt jeder Preis-Button auf die Warteliste.

Häufige Fragen

Wie lang sollte eine Trauerrede sein?

Fünf Minuten ist der Wert, den RedenHilfe im Interview nennt: „Fünf Minuten sind bei Trauerfeiern der Regelfall.“ Das entspricht bei 110 gesprochenen Wörtern je Minute 550 Wörtern, mit einer Bandbreite von 495 bis 605. Zur Wahl stehen außerdem drei und zehn Minuten. Eine gesetzliche Länge für die Trauerrede selbst gibt es nicht. Begrenzt sein kann die Feier insgesamt: In Ahlen sollen Trauerfeiern nach § 28 Abs. 3 der Friedhofssatzung jeweils nicht länger als 30 Minuten dauern.

Wie lang sollte eine Hochzeits- oder Trauzeugenrede sein?

Fünf Minuten, also 625 Wörter bei 125 gesprochenen Wörtern je Minute, mit einer Bandbreite von 563 bis 688. Der Hilfetext im Interview lautet „Fünf Minuten sind bei Trauzeugenreden der Regelfall“. Den Rahmen setzt hier der Ablaufplan des Gastgebers: Wer außer Ihnen spricht und an welcher Stelle, entscheidet, wie viel Zeit übrig bleibt.

Wie viele Wörter sind fünf Minuten Rede?

Bei einer Trauerrede 550 Wörter, bei einer Hochzeits-, Geburtstags- oder Jubiläumsrede 625. Der Unterschied kommt vom Sprechtempo: RedenHilfe rechnet mit 110 Wörtern je Minute für Trauerreden und mit 125 für die übrigen Anlässe, jeweils mit einer Bandbreite von plus/minus 10 Prozent.

Gibt es eine Vorschrift, wie lang eine Rede sein darf?

Für private Anlässe nicht. Zeitgrenzen entstehen aus Geschäftsordnungen und aus kommunalen Satzungen. Im Deutschen Bundestag erfolgen Dauer und Verteilung der Redezeit nach § 35 Abs. 1 der Geschäftsordnung nach Vereinbarung des Ältestenrates oder auf Beschluss des Bundestages; kommt es dazu nicht, entscheidet der Präsident, und dabei soll die Aussprache nicht länger als 60 Minuten betragen. Die Friedhofssatzung der Stadt Ahlen bestimmt in § 28 Abs. 3, dass Trauerfeiern jeweils nicht länger als 30 Minuten dauern sollen; Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Beides sind Soll-Vorschriften, und die Ahlener Regel gilt nach § 1 Abs. 1 nur für die vier dort genannten Ahlener Friedhöfe.

Das Wichtigste in Kürze

Kurz zusammengefasst

Eine gesetzliche Redezeit für private Anlässe gibt es nicht. Als Richtwerte nennt RedenHilfe fünf Minuten bei Trauerrede und Trauzeugenrede und drei Minuten bei der Tafelrede zum Geburtstag; zur Wahl stehen jeweils drei, fünf oder zehn Minuten.

Minuten werden über das Sprechtempo zu Wörtern: 110 Wörter je Minute bei Trauerreden, 125 bei Hochzeit, Geburtstag und Jubiläum, jeweils mit einer Bandbreite von plus/minus 10 Prozent. Fünf Minuten sind damit 550 beziehungsweise 625 Wörter.

Verbindlich wird eine Zeit erst durch den Ort oder den Gastgeber. In Ahlen sollen Trauerfeiern nach § 28 Abs. 3 der Friedhofssatzung nicht länger als 30 Minuten dauern, Ausnahmen brauchen die vorherige Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Welche Satzung für Ihren Termin gilt und wie viel davon auf Ihre Rede entfällt, klären Sie vor dem ersten Satz — und notieren Sie die Auskunft mit Datum und Namen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Jede Rede ist so persönlich wie ihr Anlass — prüfen Sie Entwürfe vor dem Vortrag in Ruhe selbst.

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