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Die Rede des Brautvaters

Fünf Minuten, ein Saal voller Gäste und die Erwartung, gleichzeitig herzlich und knapp zu sein. RedenHilfe rechnet bei einer Hochzeitsrede mit 125 Wörtern je Minute, also mit rund 625 Wörtern, und führt Sie durch 25 Fragen in vier Abschnitten.

Ihr Wortbudget und die Abschnitte erscheinen hier.

So geht es

  1. Rolle eintragenSie tragen ein, dass Sie als Vater der Braut sprechen. Aus der Rolle ergibt sich, welche Perspektive die Rede hat und welche Geschichten den Trauzeugen gehören.
  2. Interview führenVon den 25 Fragen sind acht Pflichtfragen; die übrigen ergänzen. Gefragt wird nach der ersten Begegnung, nach dem, was Sie zusammen erlebt haben, und nach zwei Begebenheiten.
  3. Redezeit wählenDrei, fünf oder zehn Minuten. Fünf Minuten sind der Regelfall, den RedenHilfe für Reden zur Hochzeit ansetzt; das sind rund 625 Wörter.
  4. Sprechfassung abrufenDie Sprechfassung markiert Pausen und Blickwechsel, der Spickzettel fasst jeden Abschnitt in höchstens vier Stichpunkten mit je höchstens 60 Zeichen.

Was der Brautvater sagt und was die Trauzeugen sagen

Zwei Reden am selben Abend, die dieselbe Geschichte erzählen, sind eine Rede zu viel. Das Interview fragt nach Ihrer Rolle und danach, woher Sie die beiden kennen; daraus ergibt sich die Perspektive. Als Vater der Braut haben Sie die frühen Jahre, die Trauzeugin hat den Freundeskreis.

Was das Gerüst daraus macht: Bei fünf Minuten stehen sechs Abschnitte, nämlich Einstieg, wie ich sie kenne, das Paar, eine Anekdote, warum sie passen sowie Wunsch und Toast. Jeder trägt sein eigenes Wortziel, die Anekdote das größte.

Wer wann spricht, legt der Ablauf des Tages fest. Den kennt RedenHilfe nicht und schlägt deshalb auch keine Reihenfolge vor.

Humor-Grad und Tabuliste

Zwei Fragen steuern den Ton. Die erste fragt, wie viel Humor in der Rede stecken soll, von „ernst und herzlich“ bis „darf gelacht werden“. Sie ist eine Anweisung für die Formulierung und kein Satz, der in der Rede auftaucht.

Die zweite ist die Tabuliste: Was darf auf keinen Fall vorkommen? Diese Angabe geht ausdrücklich nicht in den Text ein. Sie wird gegen die fertige Fassung gehalten, und wenn ein Stichwort daraus im Entwurf auftaucht, meldet RedenHilfe einen Verdacht. Gestrichen wird nichts von selbst.

Unabhängig davon prüft die Marke bei Festreden unter anderem auf Anspielungen auf frühere Beziehungen, auf Geldbeträge, auf Gesundheitliches und auf das Alter als Pointe. Bei einer Festrede ist ein Treffer ein Vorschlag, kein Veto.

Häufige Fragen

Wie lang soll die Rede des Brautvaters sein?

Fünf Minuten sind der Regelfall: rund 625 Wörter bei 125 Wörtern je Minute. Drei Minuten sind rund 375 Wörter und für eine Tafelrede oft genug.

Vor oder nach dem Essen?

Das entscheidet der Ablauf des Tages, und den kennt RedenHilfe nicht. Hilfreich ist nur die Absprache mit dem Paar: Wer nach dem Hauptgang spricht, spricht in eine andere Aufmerksamkeit hinein als beim Sektempfang.

Was, wenn die Familie kompliziert ist?

Dafür ist die Tabu-Pflichtfrage da. Sie tragen dort ein, was nicht vorkommen soll, etwa Namen, Konflikte oder frühere Partnerschaften. Die Angabe geht nicht in den Text ein, sondern wird gegen die fertige Fassung gehalten.

Darf ich ein Lied zitieren?

Wenn die Schutzfrist abgelaufen ist: Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers (§ 64 UrhG), und die Frist beginnt erst mit dem Ablauf des Sterbejahres (§ 69 UrhG). Bei einem Lied zählt der Längstlebende von Textdichter und Komponist (§ 65 Abs. 3 UrhG) – zwei Urheber sind hier der Regelfall. Bei jüngeren Texten fragen Sie die Rechteinhaber. RedenHilfe liefert keine fremden Gedichte oder Liedtexte mit.

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RedenHilfe ist ein Text-Baukasten zur eigenständigen Erstellung persönlicher Reden. Wir erbringen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG und keine Steuer- oder Bestattungsberatung; eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls findet nicht statt. Der Entwurf entsteht aus Ihren eigenen Angaben entlang eines festen Redegerüsts; die Auswahl der Textbausteine und die endgültige Fassung verantworten Sie.