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Eine Trauerrede für den Ehepartner halten

Sie sprechen über den Menschen, mit dem Sie Ihr Leben geteilt haben, und sitzen dabei in der ersten Reihe. Das Interview fragt deshalb nach Begebenheiten statt nach Eigenschaftswörtern, und die Sprechfassung markiert die Pausen, damit Sie anhalten können, ohne den Faden zu verlieren.

Das Ergebnis erscheint hier. Ihr Text verlässt diese Seite nur zur Prüfung und wird nicht gespeichert.

So geht es

  1. Termin eintragenSie tragen den Termin der Trauerfeier ein, und die Ampel zählt bis dahin herunter. Eine Bestattungsfrist berechnet RedenHilfe nicht: Sie ist Landesrecht und in jedem Bundesland anders geregelt.
  2. Interview führen28 Fragen in vier Abschnitten, davon acht Pflichtfragen. Sie können jederzeit aufhören und später weiterschreiben; die Antworten bleiben stehen, auch wenn Sie ein paar Tage nicht hineinsehen.
  3. Redezeit festlegenDrei, fünf oder zehn Minuten, gerechnet mit 110 Wörtern je Minute. Fünf Minuten sind rund 550 Wörter; wer nicht weiß, ob die Stimme trägt, nimmt die kurze Fassung mit rund 330 Wörtern.
  4. Sprechfassung abrufenDie Sprechfassung setzt die Marken [Pause], [kurze Pause] und [Blick heben]. Dazu kommt der Spickzettel: höchstens vier Stichpunkte je Abschnitt, jeder höchstens 60 Zeichen lang.

Wenn die Stimme nicht hält

Die Pausenmarken der Sprechfassung sind bei dieser Rede keine Formsache. [Pause] sind zwei Atemzüge mit Blick in den Raum, [kurze Pause] ist ein Atemzug, [Blick heben] heißt: vom Blatt aufsehen. Wo eine Marke steht, dürfen Sie stehen bleiben, und niemand im Raum hält es für ein Versehen. Wer die Stelle vorher kennt, geht anders in sie hinein.

Die zweite Absicherung ist die Länge. Drei Minuten sind eine vollständige Rede: rund 330 Wörter, zugelassen sind 297 bis 363 Wörter, verteilt auf vier Abschnitte. Für einen Abschied nach vielen gemeinsamen Jahren fühlt sich das zu kurz an, und trotzdem ist eine Rede, die Sie halten können, mehr als eine, die nach der Hälfte abbricht. Die Redezeit lässt sich später umstellen, ohne dass Sie neu anfangen: Das Gerüst wechselt, Ihre Antworten bleiben.

Die dritte Absicherung ist ein Mensch neben Ihnen. Drucken Sie Sprechfassung und Spickzettel zweimal aus und geben Sie ein Exemplar jemandem, der einspringen kann. Der Spickzettel hält die Reihenfolge fest, wenn der Text vor den Augen verschwimmt, und die Reihenfolge ist genau das, was in diesem Moment fehlt.

Was Sie erzählen und was bei Ihnen bleibt

Nach einem geteilten Leben gibt es mehr Material als Redezeit, und ein Teil davon ist nicht für den Saal. Der Fragenkatalog hat deshalb eine Pflichtfrage danach, was auf keinen Fall vorkommen soll. Diese Angabe geht ausdrücklich nicht in den Text ein; sie wird gegen die fertige Fassung gehalten, und wenn ein Stichwort daraus im Entwurf auftaucht, meldet RedenHilfe einen Verdacht. Gestrichen wird nichts von selbst.

Die letzten Monate sind ein Fall für diese Liste. Eine Krankheit, eine Pflegezeit, ein Krankenhauszimmer: Sie waren dabei, die Gäste waren es nicht, und was Sie gesehen haben, muss nicht in die Rede. Tragen Sie es in die Tabuliste ein, dann arbeitet die Prüfung an dieser Stelle mit: Sie meldet einen Verdacht, wenn ein Stichwort daraus in Ihrer Fassung steht. Sie versteht kein Deutsch und findet keine Umschreibung, das letzte Lesen bleibt bei Ihnen.

Was stattdessen trägt, sind Begebenheiten mit Ort, Beteiligten und Ausgang. Der Abschnitt mit den Bildern hat im Gerüst das größte Wortziel, und darin steckt die Aussage des Gerüsts: Zwei erzählte Begebenheiten sagen mehr über einen Menschen als eine Reihe von Eigenschaftswörtern. Der Satz, den er jeden Morgen gesagt hat, ist stärker als das Wort „liebevoll“.

Was die Textprüfung an Ihrer Fassung findet

Sie können auch nur prüfen lassen, was Sie selbst geschrieben haben. Das Feld oben nimmt Ihren Text entgegen und hält ihn gegen eine feste Liste von Wendungen und gegen die Stichworte, die Sie ausschließen wollen. Gespeichert wird dabei nichts, und weiter als bis zu unserem Server geht der Text nicht.

„Endlich erlöst“ und „jetzt hat sie endlich Ruhe“ sind die Sätze, die nach einer langen Pflegezeit von selbst herauskommen, und sie sprechen den anderen Trauernden ihre Trauer ab. „Kampf gegen die Krankheit“ macht aus dem Tod eine Niederlage. „An einem besseren Ort“ ist eine Glaubensaussage, die nicht jeder Gast im Raum teilt.

Verboten ist keiner dieser Sätze. Bei einer Trauerrede ist ein Treffer eine Warnung, bei einer Festrede nur ein Vorschlag; geändert wird der Satz erst, wenn Sie es wollen. Findet die Prüfung fremden Wortlaut, weist sie darauf hin: RedenHilfe liefert keine fremden Gedichte oder Liedtexte mit. Geschützt ist ein Text, wenn er eine persönliche geistige Schöpfung ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG); die Schutzdauer endet siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers, gerechnet ab dem Ende des Sterbejahres (§ 64 UrhG, § 69 UrhG), bei Musik mit Text nach dem Längstlebenden von Textdichter und Komponist (§ 65 Abs. 3 UrhG). Ob Sie eine bestimmte Stelle verwenden dürfen, prüfen wir nicht.

Häufige Fragen

Muss ich als Witwe oder Witwer selbst sprechen?

Nein. Wer bei einer Trauerfeier spricht, legt die Familie mit dem Bestattungsunternehmen oder der Gemeinde fest; eine Vorschrift darüber gibt es nicht. Viele geben ihren Text jemandem zum Vorlesen, und die Rede bleibt trotzdem ihre. RedenHilfe vermittelt keine Rednerinnen und Redner.

Was, wenn ich mitten in der Rede nicht weiterkann?

Halten Sie an der nächsten Pausenmarke an, so lange Sie brauchen. Damit dieser Fall nicht Sie allein trifft, geben Sie einem Menschen neben sich vorher einen Ausdruck der Sprechfassung. Der Spickzettel mit höchstens vier Stichpunkten je Abschnitt hilft danach, den Faden wiederzufinden.

Gehört die Krankheit in die Rede?

Nur wenn Sie es wollen. Die Pflichtfrage nach den Tabus ist genau dafür da: Sie tragen dort ein, was nicht vorkommen soll, und die Angabe geht nicht in den Text ein, sondern wird gegen die fertige Fassung gehalten.

Darf ich „wir“ sagen?

Ja, und es ist der natürliche Ton dieser Rede. Das Interview fragt nach Ihrem Verhältnis zu dem Verstorbenen, und daraus ergibt sich die Perspektive: Wer über den eigenen Ehepartner spricht, erzählt aus einem gemeinsamen Leben und nicht über einen Fremden.

Kann ich meinen eigenen Text nur prüfen lassen?

Ja. Die Prüfung oben nimmt eine fertige Fassung entgegen und zeigt, welche Wendungen darin stehen und ob eines Ihrer eigenen Tabu-Stichworte vorkommt. Sie speichert nichts. Wollen Sie stattdessen einen Entwurf erzeugen, führt der Weg über das Interview.

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RedenHilfe ist ein Text-Baukasten zur eigenständigen Erstellung persönlicher Reden. Wir erbringen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG und keine Steuer- oder Bestattungsberatung; eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls findet nicht statt. Bestattungsfristen ergeben sich aus dem Recht des jeweiligen Bundeslandes; RedenHilfe berechnet sie nicht, sondern zählt nur bis zu dem Termin herunter, den Sie eintragen.