Eine Trauerrede vorbereiten: der Plan bis zum Termin
Der Termin steht, und davor liegen Tage, die sich nicht wie Vorbereitung anfühlen. RedenHilfe rechnet den Weg deshalb rückwärts: Interview 14 Tage vorher, Entwurf 7 Tage vorher, 2 Tage vorher einmal laut lesen, am Termin ausgedruckt mitnehmen.
Ihr Rückwärtsplan erscheint hier.
So geht es
- Termin eintragenSie tragen den Tag der Feier ein. Der Plan zählt bis zu diesem Termin herunter und markiert, welcher Schritt heute fällig ist.
- 14 Tage vorher: Interview beginnenZwei Wochen vorher ist der Zeitpunkt, an dem Sie in Ruhe erzählen können. Von den 28 Fragen sind acht Pflichtfragen; ohne diese acht lässt sich kein Entwurf erzeugen.
- 7 Tage vorher: Entwurf lesenEine Woche vorher sollte ein Entwurf vorliegen. Danach bleiben zwei Überarbeitungsrunden und genug Zeit, jemanden mitlesen zu lassen.
- 2 Tage vorher: einmal laut lesenLesen Sie die Sprechfassung einmal vollständig laut mit. Erst dabei merken Sie, welcher Satz sich nicht sprechen lässt, und genau der lässt sich jetzt noch ändern. Am Termin nehmen Sie Sprechfassung und Spickzettel ausgedruckt mit, nicht nur auf dem Telefon.
Warum der Plan rückwärts rechnet
Der Termin ist der einzige feste Punkt, und er lässt sich nicht verschieben. Deshalb setzt RedenHilfe ihn nach hinten und verteilt die Arbeit davor: 14 Tage vorher das Interview, 7 Tage vorher der Entwurf, 2 Tage vorher die Sprechprobe. Wer stattdessen vorwärts plant, sitzt am Vorabend vor dem ersten Satz.
Die Abstände sind nicht beliebig gewählt. Zwischen Interview und Entwurf liegt eine Woche, weil zwei Überarbeitungsrunden dazugehören und weil jemand mitlesen soll. Zwischen Entwurf und Sprechprobe bleibt der Text liegen, und ein Text, den man weggelegt hat, liest sich danach anders. Genau dafür ist der Abstand da.
Der Plan gilt für den Regelfall. Steht der Termin früher, fallen Schritte zusammen: Dann führen Sie das Interview und erzeugen den Entwurf am selben Tag, und die Sprechprobe bleibt trotzdem stehen. Sie ist der Schritt, den man am leichtesten weglässt und am Pult am deutlichsten merkt.
Fremde Fristen, die RedenHilfe nicht rechnet
Rund um einen Todesfall laufen Fristen, die mit der Rede nichts zu tun haben. Der Sterbefall ist dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen (§ 28 PStG). Wer die Anzeige erstatten muss, regelt § 29 PStG. Mit dem Plan dieser Seite hat sie nichts zu tun.
Bestattungsfristen sind Landesrecht und in jedem Bundesland anders geregelt; RedenHilfe berechnet sie nicht. Der Plan zählt ausschließlich bis zu dem Termin herunter, den Sie selbst eintragen. Wann die Feier stattfinden muss, sagen Ihnen die zuständige Behörde und das Bestattungshaus, nicht dieses Werkzeug.
Deshalb steht auf dieser Seite nur eine Zahl, für die RedenHilfe geradesteht: der Abstand zu dem Termin, den Sie eingetragen haben. Alles andere wäre eine Frist, die wir nicht kennen. Eine falsche Frist an dieser Stelle wäre teuer, und der Termin, um den es geht, lässt sich nicht wiederholen.
Wenn nur noch zwei Tage bleiben
Manchmal erfahren Angehörige den Termin erst kurz vorher. Dann fällt der Plan zusammen, und die Reihenfolge bleibt: erst die acht Pflichtfragen, dann der Entwurf, dann einmal laut lesen. Drei Minuten sind eine vollständige Rede, nämlich rund 330 Wörter und vier Abschnitte.
Was in der Kürze zuerst wegfällt, ist nicht die Sprechprobe, sondern der Umfang. Eine kurze Rede, die Sie laut gelesen haben, trägt weiter als eine lange, die Sie zum ersten Mal am Pult sehen. Die Redezeit lässt sich jederzeit umstellen; das Gerüst wechselt mit und verteilt das Wortbudget neu.
Wenn die Zeit gar nicht reicht, gehen Sie den Katalog nach den Pflichtfragen durch. Sie stehen nicht vorn, sondern verteilt: zwei im ersten Abschnitt, drei im dritten, drei im vierten – der Fortschritt über dem Katalog zeigt, welche noch offen sind. Fünf von ihnen tragen den Text: der Name, Ihr Verhältnis zu dem Menschen, drei Eigenschaften, eine Begebenheit und das, was bleibt. Die drei übrigen legen Ton, Länge und Tabus fest und werden in keinen Satz der Rede geschrieben; ein Abschnitt, für den keine Antwort vorliegt, steht im Entwurf mit dem Hinweis, dass hier noch Ihre Antwort fehlt, und wird nicht mit Floskeln aufgefüllt.
Häufige Fragen
Wie früh soll ich mit der Trauerrede anfangen?
Der Plan setzt das Interview 14 Tage vor dem Termin an. Das ist kein Muss, sondern der Abstand, in den zwei Überarbeitungsrunden und ein Mitleser noch hineinpassen. Wer später anfängt, verliert nicht die Rede, sondern die Ruhe.
Rechnet RedenHilfe aus, wann die Feier stattfinden muss?
Nein. Bestattungsfristen sind Landesrecht und in jedem Bundesland anders geregelt; RedenHilfe berechnet sie nicht und zählt nur bis zu dem Termin herunter, den Sie eintragen. Welche Frist in Ihrem Land gilt, sagt Ihnen die zuständige Behörde.
Muss ich alle Fragen beantworten, bevor ich anfangen kann?
Von den 28 Fragen sind acht Pflichtfragen; sobald diese acht stehen, lässt sich der Entwurf erzeugen. Der Fortschritt steht über dem Katalog, und Sie können jederzeit aufhören und später weiterschreiben. Die Antworten bleiben stehen.
Wann drucke ich die Rede aus?
Am Tag vor dem Termin, spätestens am Termin selbst. Nehmen Sie Sprechfassung und Spickzettel auf Papier mit und nicht nur auf dem Telefon: Ein Bildschirm, der sich abschaltet, ist im falschen Moment schwarz. Auf Papier verschicken wir nichts, Sie drucken selbst im Browser.
Was, wenn ich die Rede am Ende doch nicht halten kann?
Dann sollte jemand die Sprechfassung in der Tasche haben und einspringen können. Genau dafür steht der Text in der Fassung für den Vortrag: Pausen markiert, dazu der Spickzettel mit höchstens vier Stichpunkten je Abschnitt. Eine Rednervermittlung gibt es bei RedenHilfe nicht.
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Interview beginnenOhne Feinschliff verlässt Ihr Text unsere Server nicht · Maschinelle Erzeugung freiwillig gekennzeichnet · Server in Deutschland
RedenHilfe ist ein Text-Baukasten zur eigenständigen Erstellung persönlicher Reden. Wir erbringen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG und keine Steuer- oder Bestattungsberatung; eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls findet nicht statt. Bestattungsfristen ergeben sich aus dem Recht des jeweiligen Bundeslandes; RedenHilfe berechnet sie nicht, sondern zählt nur bis zu dem Termin herunter, den Sie eintragen.